Beispiele
Aus dem öffentlichen und privaten Bereich
Glasfaser in Waldmohr
Bahnhofstraße neu bepflanzt
Durch die Städtebauförderung werden finanzielle Mittel für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereitgestellt. Gefördert werden sowohl kommunale wie auch private Investitionen.
Städte und Gemeinden können mit Hilfe der Stadtsanierungsmittel ihre Aufgaben besser bewältigen und erfüllen. Die Städtebauförderung ist seit Bestehen ständig im Wandel, um sich den aktuellen Städtebauthemen anzupassen und den Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern die notwendigen Förderprogramme zur Verfügung zu stellen.
Waldmohr ist seit 1996 schon in der Stadtsanierung engagiert. Das 1. Stadtsanierungsprogramm wurde in der Zeit von 1996 bis 2017 durchgeführt. Seit dem Jahr 2019 ist die Stadt Waldmohr erneut in einem Stadtsanierungsprogramm im Verbund mit den Ortsgemeinden Brücken und Schönenberg-Kübelberg aufgenommen worden.
Die Förderung ist sowohl für öffentliche Maßnahmen wie auch für Privatmaßnahmen. Die Modernisierung von Privatimmobilien macht einen großen Teil der Städtebauförderung aus.
Mit Hilfe von bereitgestellten Mittel der Stadtsanierung war es in Waldmohr möglich, die Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu verbessern. Dies wird auch in Zukunft mit neuen Projekten so sein. Es konnten mit dieser Unterstützung unter anderen folgende Projekte durchgeführt werden:
Auch weiterhin wird in Waldmohr an der Verbesserung der Infrastruktur gearbeitet und einige Projekte werden mit Hilfe der Stadtsanierung gefördert werden. So zum Beispiel die nachfolgenden Projekte, die im Mittelantrag für das Jahr 2021 beantragt wurden:
Ausbau der Bruchstraße / Talstraße
Erneuerung der Parkanlage zwischen Jahnstraße und Eichelscheiderstraße
Freiflächengestaltung Rathausstraße 2
Brandschutztechnische Ertüchtigung des Bürgerhauses Waldmohr
Neben der Stärkung der kommunalen Infrastruktur ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Stadtsanierung die Förderung der Modernisierung von Privatimmobilien. Die Unterstützung der Eigentümer bei der Sanierung der Immobilien ist der Stadt Waldmohr sehr wichtig. Für Immobilien, die im Sanierungsgebiet liegen, können bis zu 30.000 € bereitgestellt werden. Dies hat die Stadt Waldmohr in der Modernisierungsrichtlinie so festgeschrieben. Für jeden Einzelfall ist die Förderung zu prüfen und in einer Modernisierungsvereinbarung festzuschreiben. Daneben ist auch zu erwähnen, dass die steuerlichen Vorteile ebenfalls beachtlich sind. Es werden erhöhte steuerliche Abschreibungen gem. §§ 7 h, 10 f u 11 a EStG (AfA zu 100 % über 12 Jahre bei vermieteten Objekten und AfA zu 90% über 10 Jahre bei eigengenutzten Objekten) gewährt. Wichtig ist immer bei einer Förderung, dass bevor Aufträge vergeben werden, die Prüfung, in wie weit eine Modernisierung förderfähig ist, abgeschlossen ist und sofern möglich eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt geschlossen ist.
Daher sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Immobilie im Stadtsanierungsgebiet modernisieren möchten.
Ansprechpartner:
Stadtbürgermeister Dr. Jürgen Schneider, Rathausstraße 14, 66914 Waldmohr, Tel.: 06373/504296, j.schneider@vgog.de
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Helga Munzinger (FB 2 Bauen und Umwelt) Rathausstraße 8,
66901 Schönenberg-Kübelberg, Tel.: 06373/504185, h.munzinger@vgog.de
Büro Sanierungsbeauftragter Hubert L. Deubert, Moritz Müller, Kleine Wust 16, 67280 Quirnheim,
Tel.: 06359/2016811, m.mueller@hldeubert.de
Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich die Stadt Waldmohr entschieden im Rahmen des Tages der Städtebauförderung die entwickelten Projekte nicht der Öffentlichkeit zu präsentiere, sondern in Form dieses Flyers über die Stadtsanierung zu informieren.
Bericht zu Waldmohr in der Zeitschrift GStB
Gemeinde- und Städtebund
Rheinland-Pfalz e. V.
Deutschhausplatz 1
55116 Mainz
Mehr dazu:
Die Stadt kann mit den Fördergeldern des Landes und des Bundes städtebauliche Maßnahmen im Fördergebiet finanzieren. „Waldmohr will die Mittel hauptsächlich für weitere Ordnungs- und erste Baumaßnahmen einsetzen“, so Lewentz.
Das Programm „Lebendige Zentren“ fördert die Erneuerung und Entwicklung von Innenstädten und Ortskernen, historischen Altstädten und Stadtteilzentren. Ziel ist die Stärkung der Zentren als nutzungsgemischte Orte für Wohnen, Arbeiten, Kultur und soziale Begegnung. „Die Innenstädte sind das Gesicht unserer Städte und Gemeinden, sie prägen die Identität eines Ortes und sind die Zentren unseres Miteinanders“, betonte der Minister.
Die Städtebauförderung umfasst differenzierte Förderprogramme. Mit den Programmen „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ und „Sozialer Zusammenhalt“ stehen weitere Programme für die Entwicklung von Quartieren zur Verfügung. Das Angebot wird durch Investitionsprogramme für soziale Infrastruktur und Sportstätten abgerundet. „Das Fördersystem hat sich bestens bewährt, um Innenstädte aufzuwerten, Wohnquartiere attraktiver zu gestalten und sozial wie wirtschaftlich zu stabilisieren“, so Minister Lewentz. Der Minister hob hervor, dass das Land den Städten und Gemeinden als Partner für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zur Seite stehe.
Im Programmjahr 2020 sollen in der Städtebauförderung insgesamt rund 90 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln bereitgestellt werden. Im Zeitraum von 2010 bis 2019 profitierten rund 190 Städte, Gemeinden und andere kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz mit etwa 700 Millionen Euro von der Städtebauförderung.
Baumaßnahmen in Waldmohr
06.09.2019 | Städtebauförderung
Land und Bund unterstützen seit 2014 die Entwicklung des Kooperationsverbundes und haben seither insgesamt rund 1,4 Millionen Euro bereitgestellt.
Der Kooperationsverbund kann mit den Fördergeldern des Bundes und des Landes städtebauliche Maßnahmen in den Fördergebieten mitfinanzieren. Die OrtsgemeindenSchönenberg-Kübelberg (100.000 Euro) und Brücken (175.000 Euro) planen verschiedene Ordnungsmaßnahmen, sowie die Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude. Die Ortsgemeinde Waldmohr erhält 675.000 Euro. Mit der Förderung sollen die zeitgemäße Sanierung des Bürgerhauses und private Modernisierungsmaßnahmen fortgeführt sowie Gemeinbedarfseinrichtungen in unmittelbarer Nähe zum Rathaus sowie zum zentralen Marktplatz errichtet werden.
„Die Maßnahmen sind weitere Bausteine einer ganzheitlichen Entwicklungsstrategie, um die Ortskerne des Kooperationsverbundes Schönenberg-Kübelberg, Brücken, Waldmohr zu stärken und nachhaltig aufzuwerten“, so Steingaß.
Im erweiterten Bund-Länder-Programm „Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden“ sollen im Rahmen von Kooperationsverbünden kleinere Städte und größere Gemeinden, die in dünn besiedelten ländlichen Räumen liegen, als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion durch Zusammenarbeit und Arbeitsteilung für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden.
„Insgesamt hat sich das flexible Fördersystem der Städtebauförderung hervorragend bewährt. Besonders die Erneuerung von Innenstädten, die Aufwertung von Problemgebieten und die Entwicklung ganzheitlicher Projekte mit starken lokalen und regionalen Impulsen werden wegen der hohen Investitions- und Arbeitsplatzeffekten mit den Mitteln gezielt unterstützt“, betonte Steingaß.
Durch die innere Erschließung im Bereich der Rathausstraße 1 wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass diese Brachfläche im Ortskern endlich beseitigt wurde. So konnte dann dort das neue und sehr attraktive Notariat gebaut werden. Und auch an der Rathausstraße entstand ein Mehrfamilienhaus, das sich hervorragend in die Umgebung einpasst. Wieder ein Beispiel, wie durch öffentliche Investitionen privates Engagement zum Wohl der Gemeinde eingeleitet werden kann. Mit dieser Maßnahme wurde auch die sehr schlechte Bergstraße völlig erneuert. Großer Wert wurde dabei auf eine sichere Führung der Fußgänger gelegt. Dies hat letztlich auch dazu geführt, dass die Bergstraße im oberen Teil nun als Einbahnstraße geführt wird. Ein weiterer positiver Aspekt bei dieser Maßnahme: Sie wurde im Rahmen eines Sonderprogrammes mit erheblichen Mitteln bezuschusst.
21.06.2017 | Städtebauförderung / LK Kusel
Merh zum Programm „Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden“.